Nutzungsbedingungen

des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) für die Teilnahme am Praxenvergleich

 

1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (nachfolgend: „DStV“) führt einen Praxenvergleichdurch, der sich jeweils auf ein Kalenderjahr bezieht. Für die Teilnahme am Praxenvergleich bzw. zum Zugang des zur Durchführung und Auswertung eingerichteten Internetportals unter www.dstv-praxenvergleich.de (nachfolgend: „Internetportal“) gelten die in diesem Dokument niedergelegten Bedingungen sowie die in einem gesonderten Dokument festgehaltene Datenschutzerklärung.

1.2
Der Praxenvergleich ermöglicht es dem Teilnehmer, aussagekräftige und aktuelle Daten über die eigene Position am Markt zu erhalten und die eigene Kanzlei mit gleichgroßen Wettbewerbern und Kanzleien mit ähnlicher Mandantenstruktur vergleichen zu können.

2. Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme am Praxenvergleich steht nur Angehörigen eines steuerberatenden Berufs im Sinne von § 3 Steuerberatungsgesetz offen (nachfolgend: „Teilnehmer“). Für die Teilnehmer, die darüber hinaus Mitglied in einem Mitgliedsverband des DStV sind, ist eine Teilnahme am Praxenvergleich kostenlos. Teilnehmer, die darüber hinaus nicht Mitglied in einem DStV-Mitgliedsverband sind, müssen ein Entgelt für die Teilnahme am Praxenvergleich des bestimmten Kalenderjahrs entrichten. Die Höhe des Entgelts sowie die Erwerbs- und Zahlungsmodalitäten (Zahlungsart etc.) werden vom DStV festgelegt. Der DStV behält sich das Recht vor, die Ergebnisse des Praxenvergleichs in pseudonymisierter Form Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

3. Ablauf des Praxenvergleichs, Anonymität

3.1
Zur erstmaligen Teilnahme am Praxenvergleich erstellt der Teilnehmer auf dem Internetportal ein eigenes Profil. Als Benutzername ist eine E-Mail-Adresse anzugeben. Zudem muss er ein Passwort auswählen. Teilnehmer, die Mitglied in einem Mitgliedsverband des DStV sind, müssen für eine unentgeltliche Teilnahme am Praxenvergleich den Mitgliedsverband und ihre Mitgliedsnummer angeben, die vom DStV ggf. im Zusammenhang mit dem betreffenden Mitgliedsverband geprüft wird. Zudem behält sich der DStV regelmäßig die Prüfung vor, ob eine Mitgliedschaft des Teilnehmers noch besteht. Nichtmitglieder können sich nur registrieren bzw. am Praxenvergleich teilnehmen, nachdem sie den vom DStV erworbenen Berechtigungscode eingegeben haben. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail an die genannte Mailadresse, die er zu bestätigen hat. Anschließend kann sich der Teilnehmer auf dem Internetportal des DStV-Praxenvergleichs anmelden und den Fragebogen ausfüllen.

3.2
Der Praxenvergleich (Datenerhebung und Datenauswertung) wird jeweils in Bezug auf ein bestimmtes Kalenderjahr durchgeführt. Die Voraussetzungen zur Berechtigung zur Teilnahme müssen je Kalenderjahr jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. des Ausfüllens des Fragebogens erfüllt sein. Das sind insbesondere die Zugehörigkeit zum steuerberatenden Beruf im Sinne von § 3 Steuerberatungsgesetz, die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverband des DStV bzw. die Eingabe des zuvor beim DStV erworbenen, für das bestimmte Kalenderjahr gültigen Berechtigungscode. Vorbehaltlich der Regelungen in 6.5 können die Teilnehmer, die berechtigt am Praxenvergleich bezüglich eines Kalenderjahres teilgenommen haben, die Auswertung zu diesem Kalenderjahr dauerhaft im Portal einsehen. Für die Teilnahme am Praxenvergleich in Bezug auf ein Folgejahr müssen wiederum die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

3.3
Aus den ausgefüllten Fragebögen erstellt der DStV eine pseudonymisierte Auswertung, die dann wiederum allen Teilnehmern auf dem Internetportal des DStV-Praxenvergleichs zur Verfügung gestellt wird. Jeder Teilnehmer kann seine eigenen Daten einsehen und diese mit den Daten anderer Teilnehmer bzw. den Durchschnittswerten bestimmter Regionen etc. vergleichen. Da die Teilnehmer lediglich durch die Kennziffer identifiziert werden können, ist es den jeweils anderen Teilnehmern grundsätzlich nicht möglich, die Daten in der Auswertung einem bestimmten anderen Teilnehmer zuzuordnen, es sei denn, ein Teilnehmer teilt einem anderen die eigene Kennziffer mit.

4. Nutzungsrechte des Teilnehmers an der Auswertung

4.1
Der DStV ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Auswertungsergebnissen. Durch den Zugang zum Internetportal gestattet der DStV dem Teilnehmer lediglich, die Auswertungsergebnissezu eigenen Informationszwecken einzusehen. Alle anderen Rechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, gleich in welcher Form und über welche Medien, behält sich der DStV vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken des Urheberrechts, ausdrücklich vor.

4.2
Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Vervielfältigung und Veröffentlichung der Auswertungsergebnisse zu unterlassen, es sei denn, diese ist von den gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gedeckt.

4.3
Der DStV ist berechtigt, die Auswertungsergebnisse auch Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht etwas anderes im Einzelfall vereinbart wird, gilt auch für diese die Regelung dieser Ziffer 4.

5. Haftung

5.1
Der DStV haftet in Fällen, in welchen die Auswertungsergebnisse unentgeltlich überlassen werden, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599 BGB).

5.2
Der DStV haftet im Übrigen für Schäden des Teilnehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.3
Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

5.4
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

5.5
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl des DStV, als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen.

5.6
Resultieren Schäden des Teilnehmers aus dem Verlust von Daten, haftet der DStV dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Teilnehmer vermieden worden wären.

5.7
Der DStV ermöglicht den Teilnehmern eine grundsätzlich anonyme Teilnahme am Praxenvergleich (siehe oben, Ziff. 3). Dies hat zur Folge, dass der DStV nicht in der Lage ist, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Teilnehmern eingegebenen Daten zu überprüfen. Der DStV stellt insofern nur die Infrastruktur für die Übermittlung der Daten bereit und organisiert die Auswertung der Daten. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann der DStV nicht übernehmen.

6. Schlussbestimmungen

6.1
Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem DStV und dem Teilnehmer ergeben. Als Erfüllungsort gilt in diesem Fall Berlin als vereinbart.

6.2
Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hat oder aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

6.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

6.4
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

6.5
Der DStV behält sich das Recht vor, den Praxenvergleich nicht jährlich durchzuführen bzw. insgesamt einzustellen. Eine Begründung dafür muss er nicht liefern. In einem solchen Fall wird der DStV dafür Sorge tragen, dass alle Daten der Teilnehmer (Zugangsdaten, Fragebogen und Auswertungen) gelöscht werden. Es sei denn, gesetzliche Vorschriften erfordern eine teilweise oder vollumfängliche Speicherung der Daten. Eine Einstellung des Praxenvergleichs und die damit verbundene Schließung des Internetportals kündigt der DStV rechtzeitig an. Dafür verwendet er die E-Mail-Adressen, die die Teilnehmer bei der Registrierung verwendet haben. Falls der Aufwand für den DStV zeitlich und wirtschaftlich zumutbar ist, wird der DStV den Teilnehmern für eine angemessene Übergangszeit ermöglichen, ihre jeweiligen Daten aus dem Internetportal zu exportieren.

Stand: 31. August 2017